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Diese aktuelle Checkliste ist frei nutzbar – ohne Gewähr.
Ab 19.06.2026 müssen viele B2C‑Online‑Händler eine Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen, mit der Verbraucher den Widerruf direkt über den Online‑Shop auslösen können.
Ziel: Der Widerruf soll für Verbraucher noch einfacher werden. Für Sie als Shopbetreiber bedeutet das: rechtzeitig umsetzen, um unnötige Risiken (z. B. Abmahnungen oder eine fehlerhafte Widerrufslogik) zu vermeiden.
Nutzen Sie jetzt dieses Anforderungsformular, machen bitte Ihre Angaben und senden Ihre Anforderung ab.
Sie erhalten ruck-zuck Ihre GRATIS Checkliste:
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